B/BF17 |
Kraftfahrzeug
Kraftwagen bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht (zG)
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einem zG von mehr als 750 kg ist das zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG
- Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
BF17
Klasse B ab einem Alter von 17 Jahren mit Begleitperson |
BE |
Kraftfahrzeug mit Anhänger
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg. |
AM |
Kleinkrafträder
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³;
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum;
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahr-zeugen ohne die Masse der Batterien);
|
A1 |
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Nicht mehr als 125 cm³ Hubraum;
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW;
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg;
|
A |
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³;
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW);
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg);
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B)
- einer Leistung von mehr als 15 kW;
- mit symmetrisch angeordneten Rädern;
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren);
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
- einer Leistung von mehr als 15 kW;
|
A2 |
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg;
|
Mofa |
Fahrräder mit Hilfsmotor
- maximal 25 km/h bbH
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum und Elektromotor
|